Urheberrecht im Internet: Was ist zu beachten?

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20. Juli 2021
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Dies ist ein Gastartikel von VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH.

Durch das Internet erhalten wir Zugang zu einer schier unbegrenzten Anzahl an Medien. Doch nur weil wir freien Zugriff auf Fotos, Texte, Songs oder Videos haben, gehören uns diese Werke nicht automatisch, denn diese sind durch das Urheberrecht geschützt. Doch welche gesetzlichen Vorgaben gelten bei der Verwendung fremder Inhalte und was kann bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet drohen?

Hat das Urheberrecht im Internet Bestand?

Grundsätzlich schützt das Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst und stattete die Schöpfer dieser mit weitreichenden Rechten sowie Befugnissen aus. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob die Werke analog oder digital vorliegen. Somit gilt es die gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechts auch im Internet zu beachten. 

So hat der Schöpfer eines Werkes zum Beispiel das Recht auf die Anerkennung seiner Urheberschaft und kann bestimmen, auf welche Art und Weise die Nennung des Urhebers erfolgen soll. Relevant kann dies zum Beispiel sein, wenn fremde Fotos auf einer Internetseite verwendet werden und der Urheber Vorgaben für Bildnachweise macht.

Zudem ist eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt und dieser hat außerdem die Möglichkeit, die Entstellung oder Beeinträchtigung seines Werkes zu verhindern. 

Der Urheber ist außerdem auch als Einziger dazu berechtigt, die urheberrechtlich geschützten Werke zu verwerten. Der Gesetzgeber versteht darunter unter anderem die Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte. Damit Kreative und Forscher von ihrer Arbeit aber auch finanziell profitieren, können diese Dritten Nutzungsrechte erteilen. Dadurch dürfen diese die Werke nutzen, müssen dafür aber das Einverständnis einholen und ggf. eine Lizenz erwerben. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn fremde Fotos, Texte oder Musikstücke im Internet verbreitet werden. 

Sieht das Urheberrecht Ausnahmen vor?

Tatsächlich gibt es Fälle, in denen auf die Einwilligung des Urhebers verzichtet werden kann. So sieht das Urheberrecht zum Beispiel die Privatkopie vor, wonach die Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch zulässig ist. Demnach ist es erlaubt, Bilder aus dem Internet herunterzuladen und sich diese als Ausdruck an die Wand zu hängen. Ein Verkauf der Bilder oder das Hochladen in die sozialen Medien gilt hingegen nicht mehr als privat. 

Darüber hinaus ist der Schutz des Urheberrechts zeitlich begrenzt und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach dieser Zeit gelten die Werke als gemeinfrei und können frei verwertet werden. Dabei geht es aber ausschließlich um das Original. Konkret bedeutet dies, dass jeder ein Foto von der Mona Lisa anfertigen und dieses anschließend verbreiten kann. Soll allerdings das Mona-Lisa-Foto einer anderen Person genutzt werden, ist dessen Einverständnis notwendig.

Was droht bei einer Urheberrechtsverletzung?

Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechts verstößt und fremde Werke unerlaubt widerrechtlich nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Dabei handelt es sich prinzipiell um eine Straftat, welche in der Praxis allerdings mithilfe einer Abmahnung außergerichtlich geregelt wird. 

Mithilfe der Abmahnung hat der Urheber die Möglichkeit, mehrere gesetzliche Ansprüche gleichzeitig durchzusetzen. Durch den Unterlassungsanspruch sollen künftig weitere Urheberrechtsverstöße verhindert werden. Dafür soll der Rechtsverletzer üblicherweise eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht. Der Beseitigungsanspruch dient dazu den Verstoß gegen das Urheberrecht zu entfernen, also zum Beispiel ein Foto auf einer Internetseite zu löschen. Um mögliche finanzielle Einbußen auszugleichen, besteht zudem der Schadensersatzanspruch. Wie hoch dieser ausfällt, ist dabei je nach Einzelfall zu ermitteln.

Weitere Informationen zur Urheberrechtsverletzung und dem Urheberrecht im Internet liefert das kostenlose Ratgeberportal https://www.urheberrecht.de/internet/

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